Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Medienbox NRW ist bemüht, ihre Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://medienbox-nrw.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Medienbox NRW (Webseite und Lernmodule) ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen und dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen derzeit teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Medienbox NRW zu verbessern. Dies ist ein fortlaufender Prozess. Teilweise muss zur Umsetzung der WCAG-Erfolgskriterien in die Programmierung der Webseite und des Learning-Management-Systems eingegriffen werden. Dies wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, wofür wir um Geduld bitten.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In einigen Lernmodulen haben Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, Checklisten in Form von PDF-Dokumenten herunterzuladen. Die Bereitstellung der PDF-Dokumente ist noch nicht barrierefrei.
  • Einige Bausteine der Webseite und der Lernmodule sind aktuell nicht vollständig für die Benutzung mit einem Screenreader zugänglich. Das Erfolgskriterium 1.1 „Tastatur“ ist demnach noch nicht ausreichend erfüllt.
  • Die Kriterien 4.3 „Kontrast (Minimum)“ sowie 1.4.11 „Nicht-Text-Kontrast“ sind nicht erfüllt, da das Kontrastverhältnis bei einigen Elementen der Webseite sowie innerhalb der Lernmodule nicht richtig dargestellt ist.
  • Das Frontend des Lernbereichs der Medienbox NRW, das auf dem Learning-Management-System Avendoo basiert (Log-in unter: https://medienboxnrw.de/l/index), wird zurzeit vom technischen Dienstleister, der Magh und Boppert GmbH, umgebaut. Bis zur Fertigstellung werden folgende WCAG-Erfolgskriterien nicht ausreichend erfüllt:
    • 1 „Textalternativen“
    • 3.1 „Info und Beziehungen“
    • 1.1 „Tastatur“
    • 4.1. „Blöcke umgehen“
    • 4.4 „Linktext (im Kontext)“
    • 4.6 „Überschriften und Beschriftungen (Labels)“
    • 3.2 „Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen“
    • 1.2 „Name, Rolle, Wert“
  • Dies betrifft unter anderem die nicht beschrifteten und definierten Eingabefelder beim Log-in und das Lupen-Symbol sowie rein visuelle Hervorhebungen, bei denen die Beschriftung nicht verknüpft ist. Es fehlen Auszeichnungen als Überschrift und für Formularelemente. Die Suche besitzt keine Beschriftung oder Anweisung. Weiterhin haben einige Links keine Namen.
  • Aufgrund des Anliegens, die E-Learning-Elemente der Medienbox-Lernmodule so interaktiv wie möglich zu gestalten, um damit den Lernerfolg und die Motivation der Nutzerinnen und Nutzer zu steigern, sind einige Interaktionen sowie Animationen nicht vollständig barrierefrei.
    Sie sind damit teilweise nicht per Tastatur zugänglich (Erfolgskriterium 2.1 „Per Tastatur zugänglich“ nicht erfüllt) und nicht mittels Screenreader auslesbar (Erfolgskriterium 1.3 „Anpassbar“ nicht erfüllt). Auch das Erfolgskriterium 2.2.2 „Pausieren, beenden, ausblenden“ ist dahingehend nicht erfüllt, dass das Pulsieren des Play-Buttons nicht angehalten werden kann.
    Teilweise sind noch keine Alternativen für zeitbasierte Medien bereitgestellt worden, was der Nicht-Erfüllung des Erfolgskriteriums 1.2.1 „Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet)“ entspricht.
    Eine Behebung all dieser nicht barrierefreien Inhalte würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen.
    Bei der Weiterentwicklung der Lernmodule der Medienbox NRW sind wir jedoch bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben und/oder barrierefreie Alternativen für Interaktionen anzubieten.
  • Die Lernvideos fallen als aufgezeichnete, zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Vorschriften. Wir sind selbstverständlich bestrebt, neue Lernvideos in Zukunft barrierefrei zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Dezember 2020 erstellt und zuletzt am 07. Dezember 2021 aktualisiert.

Wir haben die Medienbox NRW von der Agentur Hellbusch Accessibility Consulting im Juni 2020 auf der Basis der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA auf ihre Barrierefreiheit testen lassen.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse info@medienbox-nrw.de.

Beachten Sie, dass mit dem Absenden einer E-Mail an die oben genannte Adresse die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an das Team der Medienbox NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Berücksichtigen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://medienbox-nrw.de/datenschutzerklaerung/.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Medienbox NRW
Landesanstalt für Medien NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 77 00 7- 0
Mail: info@medienbox-nrw.de

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieses Internetangebots keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Trägerin oder der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinnerinnen und Gewinner oder Verliererinnen und Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.