Parteivernahme

Bei Gerichtsverhandlungen streiten sich oft zwei Personen miteinander um etwas. Die beiden Personen werden als „Partei“ bezeichnet. Bei der Parteivernahme wird eine Person als Teil der Partei vor Gericht zu einer Situation befragt.



Kommt zum Beispiel vor in:

Journalistische Sorgfaltspflicht: Eine Frage der Haltung