Art. 5 Abs 1 GG

Artikel 5, Absatz 1 ist ein Artikel aus dem Grundgesetz. Der Artikel 5, Absatz 1 befasst sich mit dem Recht der Meinungsäußerung.



Kommt zum Beispiel vor in:

Journalistische Sorgfaltspflicht: Eine Frage der Haltung